Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Hinweise
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des Verwenders – nachstehend „Anbieter" genannt – und ihren Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.
(4) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
(2) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung und Automatisierung von Unternehmen mittels Implementierung webbasierter Software, die Cloud-Computing nutzt (SaaS) einschließlich Beratung, Schulungen und Kursen. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
(3) Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn dass der Anbieter an der Leistungserbringung verhindert ist.
(4) Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte technische Umsetzung, Architektur, Programmiersprache, Systemstruktur oder den Einsatz bestimmter Tools besteht nicht. Dem Anbieter steht bei der Erbringung der Leistungen ein Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB) zu. Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
(5) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen. Der Kunde weiß, dass solche Erfolge von weiteren, außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegenden Faktoren abhängen und es an ihm liegt, die vom Anbieter erbrachten Arbeitsergebnisse zu nutzen. Unberührt davon bleibt die Verpflichtung des Anbieters, die vereinbarten Systeme technisch funktionsfähig und entsprechend der Leistungsbeschreibung bereitzustellen.
(6) Vertragsgegenstand sind nicht die Leistungen der SaaS, die vom Anbieter empfohlen bzw. beim Kunden implementiert wird. Soweit nicht explizit anders vereinbart, bestellt der Kunde die empfohlenen bzw. zu implementierenden externen Softwarelösungen selbst und schließt mit deren Anbietern auf eigene Kosten Verträge ab, die von dem vorliegenden Vertrag unabhängig sind. Die Anbieter dieser Drittangebote sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.
(7) Die Leistungen des Anbieters – einschließlich aller durch KI-Systeme erzeugten Inhalte – stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzberatung oder sonstige Beratung dar, für die eine behördliche Zulassung erforderlich ist. Sämtliche Ausgaben, Empfehlungen oder Hinweise, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen, dienen ausschließlich der technischen Umsetzung und Prozessunterstützung. Entscheidungen, die rechtliche, steuerliche oder finanzielle Auswirkungen haben, liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden, der hierfür qualifizierte Berater hinzuziehen muss.
§ 2a Inbetriebnahme
(1) Inbetriebnahme im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt vor, sobald die vom Anbieter erbrachten Systeme, Automationen oder Softwarelösungen technisch funktionsfähig bereitgestellt wurden und die wesentlichen Funktionen gemäß der im Angebot vereinbarten Leistungsbeschreibung nutzbar sind.
(2) Die Inbetriebnahme setzt keinen wirtschaftlichen, geschäftlichen oder subjektiv erwarteten Erfolg voraus und ist unabhängig von Umsätzen, Kennzahlen, Nutzerzahlen oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnissen.
(3) Unerhebliche Mängel oder Einschränkungen, die die grundsätzliche Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, stehen der Inbetriebnahme nicht entgegen.
(4) Mit der Inbetriebnahme gelten projektbezogene Leistungen als erbracht.
§ 2b Abnahme
(1) Soweit im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder aufgrund der Art der Leistung eine Abnahme vorgesehen ist, erfolgt diese nach Abschluss der Implementierung und Übergabe der vereinbarten Leistungen.
(2) Der Anbieter zeigt dem Kunden die Abnahmebereitschaft an. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und innerhalb von sieben (7) Kalendertagen entweder die Abnahme in Textform zu erklären oder wesentliche Mängel konkret zu benennen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahmeerklärung noch eine begründete Mängelanzeige, gelten die Leistungen als abgenommen (fingierte Abnahme).
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme und können im Rahmen der Wartung oder auf gesonderte Vereinbarung behoben werden.
(5) Die Abnahme ist keine Voraussetzung für das Entstehen des Vergütungsanspruchs, sofern die Leistungen technisch funktionsfähig gemäß Leistungsbeschreibung bereitgestellt wurden.
§ 2c Leistungsänderungen (Change Requests)
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell angenommenen Angebot.
(2) Änderungen, Erweiterungen, Anpassungen oder Ergänzungen der Leistungen nach Vertragsschluss sind nicht geschuldet und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Schrift- oder Textform.
(3) Als zusätzliche Leistungen gelten insbesondere funktionale Erweiterungen, zusätzliche Automationen, Integrationen weiterer Systeme, nachträgliche Optimierungen, Anpassungen an neue Anforderungen oder geänderte Zielsetzungen.
(4) Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung von Change Requests besteht nicht.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden nur ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.
(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, zum Beispiel durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebotes in Textform. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer Video-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden. Der Kunde erklärt sich mit der Aufzeichnung einverstanden.
(3) Sofern der Anbieter ein Angebot unterbreitet, welches der Kunde bestätigt, ist diese Bestätigung für den Kunden bindend. Der Vertrag kommt in diesem Fall durch Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande, indem dieser dem Kunden eine Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter bereitgestelltes Kundenportal übersendet.
§ 4 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Know-how
(1) Sämtliche vom Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung entwickelten oder bereitgestellten Inhalte, Systeme, Software, Automationen, KI-Agenten, Konzepte, Architekturen, Schriftstücke, Worksheets, Websites, Schemata, Flussdiagramme, Präsentationen, Grafiken, Fotos, Medien sowie sämtliche sonstigen Arbeitsergebnisse sind und bleiben ausschließliches geistiges Eigentum des Anbieters. Dies gilt unabhängig davon, ob diese urheberrechtlich, markenrechtlich, wettbewerbsrechtlich oder anderweitig gesetzlich geschützt sind.
(2) Der Kunde erhält an den im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnissen lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den vertraglich vorgesehenen Zweck.
(3) Das Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die eigene Nutzung durch den Kunden. Eine Bearbeitung, Veränderung, Weiterentwicklung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Veräußerung oder sonstige Verwertung – ganz oder teilweise – ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Anbieters in Textform untersagt.
(4) Das Nutzungsrecht tritt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung in Kraft.
(5) Vom Nutzungsrecht ausdrücklich und vollständig ausgenommen sind sämtliche zugrunde liegenden Technologien, Systemarchitekturen, Frameworks, Methoden, KI-Modelle, Automationslogiken, Prompts, Datenstrukturen sowie alle vorbestehenden, nicht kundenspezifischen oder projektübergreifend einsetzbaren Komponenten des Anbieters. Diese verbleiben ausschließlich und uneingeschränkt beim Anbieter.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung gewonnenen allgemeinen Erkenntnisse, Methoden, Strukturen, Prozesse und technischen Lösungen uneingeschränkt für eigene Zwecke sowie für Projekte mit anderen Kunden weiterzuverwenden.
(7) Der Anbieter schuldet keine Herausgabe von Quellcode, Skripten, Modulen, Prompts, Modellen, Systemarchitekturen, internen Dokumentationen oder sonstigen technischen oder konzeptionellen Entwicklungsbestandteilen, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(8) Der Kunde ist nicht berechtigt, die vom Anbieter bereitgestellten Systeme, Automationen, Softwarelösungen, Workflows, KI-Agenten, Modelle, Prompts oder sonstigen technischen oder konzeptionellen Bestandteile ganz oder teilweise zu analysieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder in sonstiger Weise deren Funktionsweise zu untersuchen, sofern dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
(9) Der Kunde ist nicht berechtigt, auf Grundlage der vom Anbieter erbrachten Leistungen oder bereitgestellten Systeme eigene oder fremde Produkte, Dienstleistungen oder Systeme zu entwickeln, nachzubauen, zu optimieren oder Wettbewerbsangebote abzuleiten.
(10) Eine Offenlegung, Vorführung, Weitergabe oder sonstige Zugänglichmachung der Leistungen, Systeme oder Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten ist untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich durch den Anbieter freigegeben wurde.
(11) Eine Übertragung von Eigentum an Software, Code, Systemarchitekturen oder sonstigen technischen oder konzeptionellen Bestandteilen findet nicht statt, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(12) Bei SaaS-basierten oder vom Anbieter betriebenen Systemen besteht – über gesetzlich zwingende Auskunfts- oder Datenübertragungsrechte hinaus – kein Anspruch auf Herausgabe von Systembestandteilen, Software, Konfigurationen oder technischen Entwicklungsbestandteilen.
(13) Mit Beendigung der Zusammenarbeit erlöschen sämtliche Nutzungsrechte an vom Anbieter bereitgestellten Systemen, Plattformen, Modulen und Arbeitsergebnissen vollständig. Der Anbieter ist berechtigt, entsprechende Zugänge zu sperren oder zu löschen.
§ 4a Support-, Betreuung- und Wartungsvertrag
(1) Der Support-, Betreuungs- und Wartungsvertrag umfasst ausschließlich die laufende technische Betreuung der im Angebot beschriebenen Systeme im bereitgestellten Zustand. Dies beinhaltet insbesondere die Überwachung der technischen Funktionsfähigkeit, Fehleranalyse sowie die Behebung technischer Störungen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.
(2) Nicht Bestandteil der Wartung sind funktionale Erweiterungen, Anpassungen an geänderte Anforderungen, Integrationen weiterer Systeme, Anpassungen aufgrund von Änderungen bei Drittanbietern (z. B. APIs, Plattformrichtlinien) oder sonstige Weiterentwicklungen. Solche Leistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung und Vergütung.
§ 5 Kundendaten und Geschäftsgeheimnisse
(1) Alle vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellten Daten, Inhalte, Informationen und Geschäftsgeheimnisse verbleiben im Eigentum des Kunden.
(2) Der Anbieter verpflichtet sich, diese ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden und nicht für eigene Zwecke oder für Projekte Dritter zu nutzen.
(3) Davon unberührt bleiben die allgemeine Struktur, Systemarchitektur und technische Umsetzung, soweit diese auf dem Know-how, den Frameworks oder bestehenden Systemkomponenten des Anbieters beruhen.
§ 6 Vergütung
(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich.
(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(3) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
(4) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§ 7 Zahlung, Rechnung
(1) Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Höhe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
(2) Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt per Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch der Anbieter berechtigt wird, die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification"). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden (z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in AGB) erfolgen. Die Ankündigung der Belastung des Bankkontos beträgt einen Geschäftstag („Pre-Notification-Frist"). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Der Anbieter kann zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular wird dem Kunden bei Wahl dieser Zahlart überlassen. Die dem Anbieter erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
(3) Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.
(4) Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind.
(5) Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, eine pauschale Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB je Verzugsvorgang zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Eine Anrechnung der Pauschale auf einen weitergehenden Schaden erfolgt nicht.
§ 8 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Zielerreichung regelmäßig von der kostenpflichtigen Buchung von Drittangeboten (v. a. SaaS) abhängt; sofern er dies nach Vertragsschluss ablehnt, hat er die etwaige Erfolglosigkeit der Zusammenarbeit alleine zu verantworten.
(2) Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
(3) Soweit für die Leistungserbringung Rückmeldungen, Freigaben, Entscheidungen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, hat der Kunde diese innerhalb von fünf (5) Werktagen nach entsprechender Aufforderung durch den Anbieter in Textform (E-Mail) zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, ist der Anbieter berechtigt, die Arbeiten auf Grundlage des zuletzt abgestimmten Projektstands fortzuführen. Verzögerungen, Mehraufwände oder Terminverschiebungen, die auf eine verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Anbieters. Weitergehende Rechte des Anbieters, insbesondere aus Annahmeverzug, bleiben unberührt.
(4) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters, welche den Anbieter an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Soweit der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um (jeweils) einen Monat. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und ggf. Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrund Annahmeverzug bleiben unberührt.
(5) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
(6) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit verborgener IP-Adresse erfolgen; der Anbieter ist zur Überwachung des Zugriffs auf seine technischen Systeme dauerhaft zu überwachen.
§ 9 KI-Systeme & Drittanbieter
(1) Den Parteien ist bekannt, dass die Leistungen ganz oder teilweise unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) sowie externer Drittanbieter (z. B. Plattformen, APIs, Softwaredienste) erbracht werden können.
(2) KI-basierte Ausgaben (Output) können Fehler, Unschärfen, Verzerrungen oder unzutreffende Inhalte enthalten. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-Ausgaben vor einer Nutzung, Weitergabe oder Veröffentlichung eigenverantwortlich zu prüfen.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Einschränkungen, Ausfälle, Änderungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die auf KI-Modelle, APIs, Drittplattformen, deren Richtlinien, technische Störungen oder sonstige Leistungen Dritter zurückzuführen sind. Drittanbieter sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(4) Kosten für KI-Dienste, APIs oder sonstige Drittanbieterleistungen sind – sofern nicht ausdrücklich im Angebot als Bestandteil der Vergütung aufgeführt – nicht Bestandteil der Vergütung und vom Kunden eigenständig gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter zu tragen.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden oder dessen Endkunden, die ganz oder teilweise auf KI-Ausgaben beruhen. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung, Weitergabe oder Veröffentlichung von KI-Ausgaben resultieren, soweit nicht zwingend gesetzlich gehaftet wird.
(6) Sofern der Anbieter Leistungen im Bereich der automatisierten Kontaktaufnahme, insbesondere E-Mail-Outreach, Cold Mailing oder vergleichbarer Outbound-Kommunikation, erbringt, erfolgt dies ausschließlich auf Weisung und im Namen des Kunden.
(7) Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der Kontaktaufnahme sowie der hierbei eingesetzten Inhalte, Zielgruppen, Datenquellen und Verteiler, insbesondere im Hinblick auf datenschutzrechtliche (DSGVO) und wettbewerbsrechtliche (UWG) Vorgaben, bestehende Einwilligungen, berechtigte Interessen, Widerspruchsmöglichkeiten und Informationspflichten.
(8) Der Anbieter erbringt keine rechtliche Beratung und übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit, Zustellbarkeit, Sperrungen, Reputationsschäden (z. B. Domain-/Mailbox-Reputation) oder Reaktionen Dritter im Zusammenhang mit der Outbound-Kommunikation. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen, Bußgeldern, Abmahnungen oder sonstigen Schäden frei, die aus der Durchführung der Outbound-Kommunikation resultieren, soweit nicht zwingend gesetzlich gehaftet wird.
§ 10 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(2) Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
§ 11 Haftung, Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
(3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
§ 12 Laufzeit, Kündigung
(1) Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter kann dann die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen. Soweit ein Abzug für ersparte Aufwendungen vorzunehmen ist, beträgt dieser pauschal 10%, es sei denn, eine Partei weist einen abweichenden Wert nach.
(3) Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.
(4) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
(5) Für den Support-, Betreuung- und Wartungsvertrag gilt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, beginnend mit der Inbetriebnahme gemäß § 2a dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(6) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 6 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 8 Wochen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
(7) Mit Beendigung der Zusammenarbeit erlöschen die Nutzungsrechte an vom Anbieter bereitgestellten Systemen, Plattformen oder Modulen, sofern diese nicht ausdrücklich dauerhaft übertragen wurden. Der Anbieter ist berechtigt, entsprechende Zugänge zu sperren oder zu löschen.
§ 13 Unterlagen des Kunden
(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos und Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.
(3) Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
(4) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
(5) Sofern der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(6) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Anbieter handelt ausschließlich als Auftragsverarbeiter und verarbeitet personenbezogene Daten nur nach dokumentierter Weisung des Kunden.
(7) Der Anbieter erbringt keine datenschutzrechtliche, rechtliche oder regulatorische Beratung. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere für Rechtsgrundlagen, Informationspflichten und Betroffenenrechte, verbleibt vollständig beim Kunden.
(8) Die Leistungserbringung kann vom Abschluss eines AVV abhängig gemacht werden.
(9) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
(10) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 14 Vertraulichkeit, Äußerungen
(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter veranstalteten Facebook-Gruppe. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.
(3) Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftragsgebers.
(5) Ungeachtet der vorstehenden Vertraulichkeit ist der Anbieter berechtigt, Darstellungen der erbrachten Leistungen zu Marketing-, Vertriebs- und Referenzzwecken zu verwenden, einschließlich Screenshots, Bildschirmaufzeichnungen, Prozessdarstellungen, Workflows, Oberflächen (UI), Visualisierungen oder Funktionsbeschreibungen, sofern hierbei keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden offengelegt werden oder diese zuvor anonymisiert bzw. unkenntlich gemacht wurden.
(6) Die Darstellung darf keine sicherheitsrelevanten Informationen, Zugangsdaten oder kundenindividuellen Inhalte enthalten, die eine Identifikation interner Systeme oder Geschäftsprozesse des Kunden ermöglichen.
(7) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
(8) Dies gilt auch nach Vertragsende.
§ 15 Elektronische Kommunikation
(1) Die vertragliche Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden erfolgt ausschließlich per E-Mail. Andere Kommunikationskanäle, insbesondere Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp, Telegram, Slack), soziale Netzwerke oder Direktnachrichten, sind nicht Bestandteil der vertraglichen Kommunikation und begründen keine Verpflichtung des Anbieters zur Kenntnisnahme, Bearbeitung oder Reaktion. Rechtserhebliche Erklärungen, Mitteilungen, Fristsetzungen oder Anzeigen gelten ausschließlich dann als zugegangen, wenn sie per E-Mail an die vom Anbieter benannte E-Mail-Adresse übermittelt wurden.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde erklärt, dass er die Leistungen des Anbieters ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bezieht. Verbraucherrechte, insbesondere Widerrufsrechte, finden keine Anwendung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit dem individuell angenommenen Angebot.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(5) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich zulässig am nächsten kommt.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis im Falle eines Unternehmensverkaufs, einer Umstrukturierung oder einer Übertragung des Geschäftsbetriebs (Asset- oder Share-Deal) auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern dieser die vertraglichen Verpflichtungen inhaltlich gleichwertig übernimmt. Der Anbieter gewährleistet, dass der Vertrag zu unveränderten Konditionen fortgeführt wird. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
(8) Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche, regulatorische oder behördliche Vorgaben oder verbindliche Anforderungen von Drittplattformen (insbesondere im Bereich Datenschutz, KI-Regulierung, IT-, Plattform- oder Wettbewerbsrecht) in einer Weise, die die vertragsgemäße Leistungserbringung wesentlich erschwert, wirtschaftlich unzumutbar macht oder ganz oder teilweise unmöglich werden lässt, ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Leistungen angemessen anzupassen oder – sofern eine Anpassung nicht möglich oder zumutbar ist – den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende zu kündigen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Eine Leistungsanpassung begründet insbesondere keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder Schadensersatz.
(9) Die Parteien stellen ausdrücklich klar, dass es sich um ein ausschließliches B2B-Vertragsverhältnis handelt. Die Vorschriften über Verbraucherverträge sowie über digitale Produkte und digitale Dienstleistungen gemäß §§ 327 ff. BGB finden keine Anwendung.
(10) Bei Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem individuell angenommenen Angebot, der Leistungsbeschreibung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt folgende Rangfolge:
- Individuelles Angebot des Anbieters
- Leistungsbeschreibung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen